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   VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09   

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https://dejure.org/2010,54672
VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09 (https://dejure.org/2010,54672)
VG Halle, Entscheidung vom 14.01.2010 - 3 B 101/09 (https://dejure.org/2010,54672)
VG Halle, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 3 B 101/09 (https://dejure.org/2010,54672)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2008 - NC 9 S 2978/07

    Hochsschulzulassung; wesentliche Datenänderung; Auffüllverpflichtung

    Auszug aus VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09
    Insoweit kann nicht auf die in der ZZVO 2008/2009 für das 2. Fachsemester im Sommersemester 2009 normativ festgesetzte Auffüllgrenze von 205 Studienplätzen abgestellt werden (a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31. Juli 2008 - NC 9 S 2978/07 -, zitiert nach juris, für die in Baden-Württemberg geltende Rechtslage).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09
    Denn ein Teilstudienplatz stellt gegenüber dem Vollstudienplatz rechtlich kein Minus, sondern ein Aliud dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, 23. Februar 1999 - NC 9 S 113/98 -, NVwZ-RR 2000, 23; Beschl. v. 24. August 2005 -NC 9 S 75/05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 18/09

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

    Auszug aus VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09
    Abweichend davon hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinen den Prozessbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 18. August 2009 (3 M 18/09 u.a. sowie 3 M 51/09 u.a.) für das Wintersemester 2008/2009 jedoch eine Aufnahmekapazität von 234 Vollstudienplätzen und weiteren 18 Teilstudienplätzen (insgesamt 252 Studienplätze) festgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2005 - NC 9 S 75/05

    Vergabe von Teilstudienplätzen im Studiengang Zahnmedizin darf nicht zu Lasten

    Auszug aus VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09
    Denn ein Teilstudienplatz stellt gegenüber dem Vollstudienplatz rechtlich kein Minus, sondern ein Aliud dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, 23. Februar 1999 - NC 9 S 113/98 -, NVwZ-RR 2000, 23; Beschl. v. 24. August 2005 -NC 9 S 75/05 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 18.06.2001 - NC 2 C 32/00
    Auszug aus VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09
    Dieser Verzicht auf die Festsetzung gestaffelter Auffüllgrenzen muss auch dann Berücksichtigung finden, wenn - wie hier - gerichtlich festgestellt worden ist, dass mit der normativ festgesetzten Anzahl der Studienanfänger nicht die tatsächliche Aufnahmekapazität der Antragsgegnerin im 1. Fachsemester erschöpft ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 18. Juni 2001 - NC 2 C 32/00 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 3 M 51.09

    Lese-Rechtschreib-Störung; kein sonderpädagogischer Förderungsbedarf;

    Auszug aus VG Halle, 14.01.2010 - 3 B 101/09
    Abweichend davon hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinen den Prozessbevollmächtigten der Beteiligten bekannten Beschlüssen vom 18. August 2009 (3 M 18/09 u.a. sowie 3 M 51/09 u.a.) für das Wintersemester 2008/2009 jedoch eine Aufnahmekapazität von 234 Vollstudienplätzen und weiteren 18 Teilstudienplätzen (insgesamt 252 Studienplätze) festgestellt.
  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

    Ohne Erfolg weist die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang darauf hin, bei der Berechnung der Aufnahmekapazität im Wintersemester 2009/2010 dürfe ein Schwundfaktor ohnehin nicht berücksichtigt werden, da in den höheren Fachsemestern im Falle eines tatsächlichen Schwundes eine Auffüllverpflichtung bis zu der errechneten Aufnahmekapazität bestehe (vgl. in diesem Zusammenhang den die Zulassung zum Sommersemester 2009, 2. und 4. Fachsemester betreffenden Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2010 - 3 B 101/09 u.a. -).

    Denn in den vorläufigen Rechtsschutzverfahren über die Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2009 in einem höheren als dem Eingangssemester (vgl. Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2010, a.a.O.) hat die Antragsgegnerin eine Zulassung der Antragsteller bis zur Auffüllgrenze noch mit der Begründung abgelehnt, der tatsächlich vorhandene Schwund müsse Berücksichtigung finden.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2011 - NC 9 S 2780/10

    Anwendbarkeit der Gesamtbetrachtung der Belegung im vorklinischen Teil auf die

    Sie wird - soweit ersichtlich - auch von der Rechtsprechung praktiziert (vgl. etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 03.08.2010 - NC 2 B 441/08 - sowie VG Halle/Saale, Beschluss vom 14.01.2010 - 3 B 101/09 -).
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